Aufsuchende Hilfe
Die Aufsuchende Hilfe ist freiwillig, kostenlos und konfessionell neutral. Der Auftrag für die aufsuchende Hilfe wird durch Mitarbeitende des Sozialdienstes Bezirk Affoltern, der KESB oder durch die Gemeinden erteilt. Bei der Prüfung des Antrags wird die Notwendigkeit einer Begleitung/Unterstützung ermittelt. Die Art und der Umfang der Begleitung/Unterstützung bestimmen die Beteiligten gemeinsam. Diese wird in einer Zielvereinbarung festgelegt, die zur Mitwirkung verpflichtet und von beiden Parteien unterschrieben wird.
Ziele
- Hilfe zur Selbsthilfe (Eigenverantwortung KlientInnen)
- Soziale und berufliche Integration
- Unterstützung in der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebenssituationen
- Verbesserung/Erhalt der Lebensqualität
Kontakt
Obfelderstrasse 41a8910 Sozialdienst Bezirk Affoltern
Tel. +41 44 762 45 45
beratung@sdaffoltern.ch
Öffnungszeiten
Gerne nach telefonischer Voranmeldung:
Mo - Fr zwischen 08:00 Uhr - 11:30 Uhr | 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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